Neue IT richtig abschreiben

Neue Steuerregel für Hardware und Software bringt Veränderung

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Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Als GWG gelten selbstständig nutzbare, bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgüter, die bei ihrer Anschaffung einen bestimmten Kostenrahmen weder unter – noch überschreiten.

Darunter fallen Geräte wie: Notebooks, PCs, Tablets und Kopierer sowie vereinzelte Software und Computerprogramme.

Zuletzt lag die GwG-Untergrenze bei 250 Euro, die Obergrenze bei 800 Euro – jeweils bezogen auf den Nettopreis. Monitor, Maus, Drucker oder Verkabelungen wiederum zählen zu den unselbständigen Wirtschaftsgütern, da sie nur in Verbindung mit einem Notebook oder PC genutzt werden können.

Neue Steuerregel gilt ab :

1. Juli

2021

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